Beitragsordnung

Beitragsordnung

 

  • 1 Grundsatz

 

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen aller Mitgliederinnen und Mitglieder sowie die Gebühren und Fördergelder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. Diese Beitragsordnung tritt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung ab dem 11.02.2011 in Kraft, wurde am 28.01.2022 überarbeitet und gilt bis auf Widerruf.

 

 

  • 2 Beschlüsse

 

Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrages, die Aufnahmegebühr und die Gewährung von Fördergeldern. Der Vorstand legt die Gebühren fest.

Die festgesetzten Beiträge werden für das laufende Kalenderjahr erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

 

 

  • 3 Beiträge

 

Jahresbeitrag pro Mitglied: 40,00 Euro

 

Einmalige Aufnahmegebühr:  25,00 Euro

 

Der Mitgliedsbeitrag wird mittels SEPA-Lastschriftverfahren zum 01.06. eines jeden Jahres abgebucht.

Änderungen der persönlichen Angaben (Bankverbindung) sind schnellstmöglich mitzuteilen.

 

Der Mitgliedsbeitrag enthält Beiträge für die Island-Pferde-Reiter und Züchtervereinigung e.V. (Bundesverband), den IPZV Hessen (Landesverband), den Hess. Reit- und Fahrverein e.V. und den Landessportbund Hessen e.V.

 

 

  • 4 Fördergelder

 

Durch die Gewährung von einem einmaligen Fördergeld in Höhe von 30,00 Euro pro Kalenderjahr für alle Mitgliederinnen und Mitglieder unterstützt der Verein alle Mitgliederinnen und Mitglieder bei der Aus- und Weiterbildung von Pferd und Reiter. Der Antrag auf Fördergeld muss zusammen mit einem Nachweis der genutzten Weiterbildungsmaßnahme spätestens 4 Wochen nach der Teilnahme beim Vorstand schriftlich eingereicht werden.

 

Zusätzlich kann jedes Vorstandsmitglied einmal im Jahr an einer Fortbildung zum Vereinszweck bei der Bildungsakademie des Landessportbundes Hessen e.V. teilnehmen (maximal 100 Euro), Die Kosten hierzu trägt der Verein. Der Vorstand entscheidet gemeinschaftlich, welche Fortbildungen besucht werden können. Hierzu reicht eine einfache Mehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der / des 1. Vorsitzenden.

 

  • 5 Vereinsaustritt

 

Ein Vereinsaustritt ist nur zum 31.12. eines Jahres möglich und muss dem Vorstand schriftlich bis zum 30.09. des Jahres mitgeteilt werden.